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   BFH, 28.09.1967 - V B 23/67, V R 62/67, V R 107/67, V B 36/67   

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https://dejure.org/1967,3300
BFH, 28.09.1967 - V B 23/67, V R 62/67, V R 107/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,3300)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1967 - V B 23/67, V R 62/67, V R 107/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,3300)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1967 - V B 23/67, V R 62/67, V R 107/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,3300)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvollmacht - Prozeßverschleppungsabsicht - Grobes Verschulden - Revision - Verfahrenskosten

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 910
  • BStBl II 1968, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Hat das FG die durch einen Bevollmächtigten eingelegte Klage als unzulässig verworfen, weil die Prozeßvollmacht nicht nachgewiesen wurde (vgl. BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) so ist -- abgesehen von den Fällen der Prozeßverschleppungsabsicht und des groben Verschuldens -- auf die Revision des Stpfl. das Prozeßurteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn der Stpfl. im Revisionsverfahren die Klage genehmigt oder wenn die Vollmacht des Vertreters für das Verfahren vor dem FG nachgewiesen wird.

    Das FG verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.

    Er macht geltend, das FG habe die Bedeutung der Entscheidung des BFH V R 46/66, a. a. O., verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungsund Unterweisungspflicht.

    Das FG hat zwar zutreffend in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats V R 46/66, a. a. O., ausgeführt, daß eine Anfechtungsklage als unzulässig verworfen werden muß, wenn der als Bevollmächtigter Auftretende, der die Klage unterzeichnet hat, trotz Fristsetzung die Vollmacht bis zum Erlaß des die Instanz beendigenden Urteils nicht nachbringt.

  • RG, 05.06.1923 - II 475/22

    Kostenentscheidung; Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Der Senat beurteilt dieses Rechtsmittel in Anlehnung an die Entscheidung des Reichsgerichts II 475/22 vom 5. Juni 1923 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 107 S 56/58) als Beschwerde nach §§ 128 ff. FGO, da die Kostenentscheidung, die sich gegen einen am Hauptsacheverfahren nicht Beteiligten richtet, Beschlußcharakter hat.
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Der abweichenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 1964 5 AZR 109/64 (NJW 1965, 1041) kann der Senat nicht beitreten.
  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Diese Vollmacht oder Genehmigung ist nach der mit der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 14, 209/212) übereinstimmenden Auffassung des Senats vom Gericht auch dann zu beachten, wenn sie -- wie hier -- erst nach Verwerfung der Klage als unzulässig in der Rechtsmittelinstanz nachgewiesen wird.
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